Fachbereich Rechtswissenschaften


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Seminarangebote Wintersemester 2023/2024

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Öffentliches Recht

Strafrecht

Zivilrecht

Seminar im Vereinsrecht "Der VfL braucht eine neue Satzung!" (Prof. Dr. Lars Leuschner), alle SP

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Strafrecht

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Seminar im Vereinsrecht "Der VfL braucht eine neue Satzung!" (alle SP), Prof. Dr. Lars Leuschner

Themenübersicht:Die (für alle zugängliche) Auftaktveranstaltung findet am Mi. 14.6. um 19:00 Uhr in Hörsaal 22/B01 zusammen mit dem Präsidenten des VfL Holger Elixmann sowie dem Geschäftsführer Dr. Michael Welling statt.

Der VfL Osnabrück und seine Satzung

Der VfL Osnabrück (Verein für Leibesübungen von 1899 e.V. Osnabrück) ist ein Sportverein mit insgesamt sechs Abteilungen (Fußball-, Tischtennis-, Schwimmen-, Gymnastik-, Basketball- und Fan-Abteilung). Bekannt ist der Verein insbesondere für seine Fußball-Profimannschaft, die in der Saison 2023/24 in der 2. Fußball-Bundesliga spielen wird. Die Fußball-Profimannschaft wurde, zusammen mit Teilen des Nachwuchsbereichs, im Mai 2013 in die VfL Osnabrück GmbH und Co. KGaA ausgegliedert. Die Satzung des VfL Osnabrück unterliegt regelmäßigen Änderungen, die von der Satzungskommission vorbereitet und von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Wir wollen in dem Seminar die Satzung einer Untersuchung aus rechtswissenschaftlicher Sicht unterziehen und in einem Dialog mit der Satzungskommission die unterschiedlichen Regelungsbereiche (Organe, Zuständigkeiten, Mitgliedschaft, usw.) durchdringen und dabei ggf. auch konstruktive Vorschläge zur Weiterentwicklung der Satzung unterbreiten. Das Block-Seminar findet an der Bremer Brücke statt. Die Teilnehmer*innen werden dort eine Stadion- und Museums-Führung erhalten und gemeinsam ein Heimspiel des VfL Osnabrück besuchen.

Weshalb ist das Vereinsrecht allgemein wichtig?

Die Rechtsform des Vereins ist von herausragender praktischer Bedeutung: In Deutschland existieren mehr als 600.000 eingetragene Vereine (e.V.). Die Bandbreite der verfolgten Zwecke ist immens und reicht von Sport, Umweltschutz, Bürgerbewegungen und die Wohlfahrtspflege bis hin zu Berufs- und Wirtschaftsverbänden. Der Verein ist die Grundform der Körperschaft. Das Vereinsrecht weist dabei ein hohes Maß an statutarischer Gestaltungsfreiheit auf und eine Auseinandersetzung mit dem Vereinsrecht bietet eine exzellente Grundlage für jede weitere Tätigkeit im Gesellschaftsrecht. Das Vereinsrecht gehört zudem zum Prüfungsstoff der zivilrechtlichen Pflichtfachprüfung nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 NJAVO.

Bewerbung zur Teilnahme an dem Seminar:

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens Freitag, 23. Juni 2023 ausschließlich per E-Mail an: heike.hoepke@uos.de Dabei fügen Sie bitte Ihrer E-Mail bitte in Form eines einzigen PDF mit der Bezeichnung Ihres Namens ("Vorname_Nachname_Bewerbung VfL-Seminar.pdf") folgende Informationen bei: ein kurzes (!) Motivationsschreiben, ihr Fachsemester sowie eine Aufstellung Ihrer bisherigen Klausur- und Hausarbeitsnoten. Die Bearbeitung der schriftlichen Seminararbeiten wird bis Mitte November 2023 erfolgen (die genaue Themenvergabe und das Abgabedatum werden noch bekannt gegeben).

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