Fachbereich Rechtswissenschaften


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Herzlich willkommen am Fachbereich Rechtswissenschaften!

Nach dem Grundstudium kommt die Kür. Im Schwerpunktbereichsstudium können Sie Ihr Wissen in einem Spezialgebiet vertiefen und Einblicke in die aktuelle Forschung und Praxis gewinnen. Zu jedem Schwerpunktbereich gibt es alle Infos in einer besonderen Vorstellung – jeweils abends um 18 Uhr in der Cafeteria im Juridicum. Nächster Termin: 04.06.2025, Vorstellung des SPB 6: Deutsches und Europäisches Steuerrecht. Das vollständige Programm gibt es hier.

Alle Informationen rund um das Studium am Fachbereich Rechtswissenschaft haben wir in unserem Studienführer zusammengefasst. Sollten noch Fragen offen sein, hilft gerne das Fachbereichsprüfungsamt oder die Fachstudienberatung!

 

 

 

Aktuelles

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Schwerpunktbereichsvorstellung ab dem 27.05.2025

Nach dem Grundstudium kommt die Kür. Der Fachbereich Rechtswissenschaften bietet Ihnen mit den sieben Schwerpunkten ein vielfältiges Angebot. Sie können an das Gelernte anknüpfen, Ihr Wissen in einem Spezialgebiet vertiefen und Einblicke in die aktuelle Forschung und Praxis gewinnen.                                    Bei der Schwerpunktbereichsvorstellung stellen sich die Lehrenden vor und präsentieren Ihnen die Inhalte der Vorlesungen, die Praxisrelevanz und mögliche Berufsperspektiven; und beantworten Fragen zu Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen, Seminar, Studienarbeit und Prüfungsvorbereitung.              Den Ablaufplan finden Sie hier.

Habilitationsschrift von Prof. Dr. Segger-Piening durch Baugerichtstag ausgezeichnet

Für seine Habilitationsschrift mit dem Titel „Der Bauvertrag“ wurde Herrn Prof. Dr. Segger-Piening am 23.05.2025 der Baurechtliche Forschungspreis des Deutschen Baugerichtstags verliehen. In seiner Laudatio würdigte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Hamm Günther Jansen (a.D.) Umfang und Tiefe des Werkes und stellte besonders das deutliche Abheben von klassischen Sichtweisen bei gleichzeitiger Betonung des grundlegenden Charakters des Werkes heraus. Weiter heißt es in der Laudatio: „Insbesondere die Betonung der Modifikationsoffenheit des Bauvertrags und des Kooperationsgedankens sowie die Abkehr von der reinen Bilateralität des Bauvertrags wird die Diskussion über die weitere Entwicklung des Bauvertragsrechts nachhaltig beeinflussen und neue Sichtweisen eröffnen.“ Die Schrift von Herrn Prof. Dr. Segger-Piening wird demnächst bei Mohr Siebeck in der Reihe Jus Privatum erscheinen.

Ehrendoktorwürde für Professor Dr. Schulte-Nölke

Am 16.05.2025 verliehen Professor Dr. Oksana Desyatnyuk, Rektorin, und Professor Dr. Uliana Koruts, Vizerektorin für Forschung und Akademische Angelegenheiten, die Ehrendoktorwürde der Westukrainischen Nationalen Universität Ternopil an Professor Dr. Hans Schulte-Nölke.

Dem Festakt vorausgegangen waren unter dem Oberthema »Why does the EU matter?« eine »Spring School«“ und eine Konferenz von und mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Ternopoil und dem ELSI. In der Spring School »Introduction to Ukranian law: general overview and specific issues« vom 13.-15.05.2025 boten die Gäste aus Ternopil eine Einführung in das ukrainische Recht an. Der Aufenthalt der ukrainischen Gastwissenschaftler erfolgte im Rahmen der »Erasmus+«-Dozentenmobilität, die Konferenz wurde durch die Universitätsgesellschaft Osnabrück e.V. gefördert. Herzlichen Dank für die Unterstützung der Veranstaltungen. Mehr lesen

Besuch des chinesischen Generalkonsuls Cong aus Hamburg

Der chinesische Generalkonsul CONG Wu kam von Hamburg aus nach Osnabrück und machte u.a. bei der Professur für Chinesisches Recht Station. Sein Gespräch mit dem Inhaber der Professur, Prof. Dr. Georg Gesk, war sehr konstruktiv. Es beinhaltete nicht nur den Austausch gegenseitiger Einschätzungen der aktuellen Ereignisse (Zollkonflikte und globales Handelssystem, der Krieg zwischen Russland und der Ukraine, die Versuche der USA, auch Europa unter Druck zu setzen und das deutsche Parteienspektrum aktiv zu beeinflussen), sondern auch Fragen der Entwicklung der Professur bzw. mögliche Hilfestellungen für Osnabrücker Studierende, die sich in China über das Chinesische Recht weiterbilden wollen.

XVIII. Verfassungsrechtlicher Moot Court

Auch in diesem Sommersemester haben Studierende des 2. und 4. Semesters die Möglichkeit, am Verfassungsrechtlichen Moot Court des Fachbereichs teilzunehmen: Am 26. und 27.06.2025 finden die mündlichen Verhandlungen im ELSI statt. Nutzen Sie die Chance, in einer simulierten Gerichtsverhandlung vor dem BVerfG nicht nur Ihr juristisches Können unter Beweis zu stellen, sondern auch Ihre rhetorischen Fähigkeiten zu erproben und zu verbessern, indem Sie im Team Plädoyers zu einem spannenden und aktuellen verfassungsrechtlichen Fall halten! Die beste Rednerin oder der beste Redner gewinnt zudem einen Praktikumsplatz in der renommierten Kanzlei Hengeler Mueller. Alle Teilnehmenden erhalten für die Teilnahme eine Schlüsselqualifikation.

Weitere Informationen, das Anmeldeformular und den Fall finden Sie hier.

EUCOTAX Wintercourse 2025

In der vergangenen Woche trafen sich rund 70 Studierende aus 12 europäischen Ländern und den USA auf Einladung von Prof. Dr. Steffen Lampert bei schönstem Frühlingswetter am Fachbereich Rechtswissenschaften. Unterstützt von 30 Professorinnen und Professoren sowie Promovierenden der „European Universities Cooperating on Taxes“ untersuchten die Studierenden in sechs Arbeitsgruppen rechtsvergleichend unterschiedliche Aspekte der Besteuerung von Immobilien. Das Besondere an diesem Seminar: Jede Arbeitsgruppe besteht aus 12 Mitgliedern – eines aus jedem EUCOTAX-Staat –, was vom ersten Moment an eine wirklich internationale Arbeitsatmosphäre schafft und nicht selten zu langanhaltenden Freundschaften führt. Wir freuen uns schon auf die nächsten Treffen in St. Gallen (2026) und Paris (2027)!

Integrierter Bachelorabschluss in Osnabrück

Zum Wintersemester 2024/25 hat der Fachbereich Rechtswissenschaften einen zusätzlichen Bachelorabschluss eingeführt, der vollständig in den Studiengang Rechtswissenschaften integriert ist. Dieser Abschluss wird allen Studierenden verliehen, die am 01.10.2024 oder später immatrikuliert waren und ihren Prüfungsanspruch nicht vor dem 1.10.2024 endgültig verloren haben. Voraussetzung für den Erhalt des Abschlusses ist , dass alle Zulassungsvoraussetzungen für die Pflichtfachprüfung erfüllt sind und die Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität Osnabrück erfolgreich abgelegt wurde. Das für diesen Abschluss notwendige Akkreditierungsverfahren läuft noch. Bitte beachten Sie, dass im Anschluss die erforderlichen Rechtsgrundlagen noch durch die universitären Gremien endgültig verabschiedet werden müssen, so dass es noch einige Monate dauern kann, bis die ersten Urkunden ausgestellt werden können. Wir halten Sie an dieser Stelle über alle Neuigkeiten auf dem Laufenden!

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Um herauszufinden, ob Jura das richtige Studium ist, kann ein kleiner Test mit juristischen Fragestellungen, ein Self Assessment, hilfreich sein

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