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LL.B. Wirtschaftsrecht
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Weitere Informationen zum Aufbau und Ablauf des Studiengangs LL.B. Wirtschaftsrecht finden Sie im Studienführer
Seit dem Wintersemester 2001/2002 kann an der Universität Osnabrück im Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B. Wirtschaftsrecht) bereits nach sechs Semestern ein erster berufsqualifizierender Abschluss erworben werden.
Der Bachelorstudiengang verbindet eine universitäre -d.h. wissenschaftlich fundierte- juristische Grundausbildung mit vertieften praxisnahen wirtschaftsrechtlichen Ausbildungselementen. Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht zielt auf die Vermittlung der fachlichen und methodischen Kenntnisse, die für eine wissenschaftliche und problemorientierte Bearbeitung wirtschaftsrechtlicher Fragestellungen in der Praxis notwendig sind.
Der Praxisbezug wird inhaltlich durch den wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt des Ausbildungsprogramms sowie personell durch die Beteiligung von Honorarprofessoren und Lehrbeauftragten aus den Bereichen Anwaltschaft, Unternehmen, Wirtschaft, Justiz und Verwaltung gewährleistet. Das Ausbildungsziel liegt auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Interdisziplinären Charakter haben aber die Einführungsveranstaltungen zu den Wirtschaftswissenschaften.
Die juristische Grundausbildung im Bürgerlichen Recht und im Öffentlichen Recht erfolgt in den ersten vier Semestern. Es werden Kenntnisse auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts und des Öffentlichen Rechts einschließlich der Gutachtentechnik und Methodik der Fallbearbeitung vermittelt. Hinzu kommt eine Grundausbildung in den wirtschaftsnahen Gebieten des Bürgerlichen und des Öffentlichen Rechts sowie den wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtfächern.
Das fünfte und sechste Semester besteht aus einem Profilstudium in einem bestimmten wirtschaftsrechtlichen Bereich. Zum Ende des vierten Semesters muss einer der folgenden Profilbereiche gewählt werden:
- Steuern
- Arbeit und Personal
- Unternehmen und Banken
In jedem Profilbereich stehen 20 Plätze zur Verfügung. Nach dem vierten Semester gibt es in jedem Jahr eine entsprechende Informationsveranstaltung, in welcher die konkreten Vergaberegeln erläutert werden und die Profilereiche vorgestellt werden. 15 Plätze werden im "Windhundverfahren" vergeben, weitere 5 Plätze nach den Leistungen der vergangenen Semester.
Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung ist die praxisorientierte Ausbildung. So sollen die Studierenden ausreichend Gelegenheit bekommen aktiv an den Veranstaltungen mitzuwirken (besonders bei Planspielen oder auch Verhandlungssimulationen).
Zudem ermöglicht eine kleine Gruppengröße ein interaktives Lernen und gemeinsame Erarbeitung des relevanten Prüfungsstoffes.